top kirchenzettel

Kontakt

Verwaltung / Kirchgemeindehaus:
Ref. Kirchgemeinde Pratteln-Augst
St. Jakobstr. 1 | 4133 Pratteln

Tel. 061 821 79 04
Mail: info@ref-pratteln-augst.ch

IBAN: CH75 0076 9020 1400 0032 9

Reformierte Kirche:
Schauenburgerstr. 3 | 4133 Pratteln

Ökum. Kirchenzentrum Romana
Rheinstrasse 5, 4302 Augst

Medienmitteilung: Null-Toleranz bei Grenzverletzungen

Durch Medienberichte wurde vor Kurzem öffentlich, dass es im Umfeld der Reformierten Kirche Baselland zu Grenzverletzungen gegenüber Jugendlichen gekommen ist. In der Folge rückten vor allem die Baselbieter Kirchgemeinden als Repräsentantinnen der Kirche insgesamt ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit.

Der Reformierten Kirche Baselland – und damit auch der Reformierten Kirchgemeinde Pratteln – ist ein respektvoller und würdevoller Umgang zentral. Ebenso selbstverständlich ist für sie der Schutz vor Grenzverletzungen, Abhängigkeiten und sexuellen Übergriffen.

Die Kirchenratspräsidentin der Reformierten Kirche Baselland, Pfarrerin Regine Kokontis, hat sich mit einer Medienmitteilung zum Thema "Grenzverletzungen" an die Öffentlichkeit gewendet. Hier geht's zur Medienmitteilung:

https://refbl.ch/de/themen/aktuell/news/null-toleranz-bei-grenzverletzungen

mosaik texture in different colors

Dringender Aufruf: Helfen Sie mit, lebenswichtige Unterstützung zu sichern!

Aufgrund der aktuellen Situation wurde die Unterstützung zahlreicher Hilfsprojekte auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Dies gefährdet lebenswichtige Hilfe für Millionen notleidender Menschen weltweit.

Daher empfehlen wir Ihnen von Herzen, die Organisation HEKS zu unterstützen.

https://www.heks.ch/humanitaere-hilfe-weltweit?gad_source=1&gclid=Cj0KCQiA2oW-BhC2ARIsADSIAWrybKusTLSBt4txuv3YP4z2cSD7L8AtMN5UA0slGuCFT9oH2Em3dNYaAmeFEALw_wcB#heks-donate-form


HEKS

Kirchliche Publikation Kirchgemeindeordnung vom 17.11.2024

Beschluss der Kirchgemeindeversammlung vom 17. November 2024, der dem fakultativen Referendum (§ 16 Kirchenverfassung, § 98 Kirchenordnung) untersteht:

Kirchgemeindeordnung vom 17. November 2024

Die Kirchgemeindeversammlung genehmigt die Kirchgemeindeordnung.

Gegen diesen Beschluss kann das fakultative Referendum ergriffen werden.
Das Referendum gilt als zustande gekommen, wenn eine Urnenabstimmung durch unterschriftliche Willensbekundung von einem Zwanzigstel der Stimmberechtigten (beglaubigte Unterschriften) verlangt wird.

Frist: 60 Tage nach Publikation (publiziert seit 16.12.2024), d.h. bis 14. Februar 2025.

Ein Referendumsbegehren ist bei der Reformierten Kirchgemeinde Pratteln-Augst, St. Jakobstrasse 1, 4133 Pratteln anzumelden und einzureichen. Am selben Ort kann die Kirchgemeindeordnung bezogen werden.
Evelyn Pennella, Leiterin Administration für die reformierte Kirchgemeinde Pratteln-Augst

 

 

 

top25 1200 newsletter

Kontakt

Kirchgemeindehaus:
St. Jakobstr. 1
4133 Pratteln

Tel. 061 821 79 04
info@ref-pratteln-augst.ch 

Newsletter