Kirchliche Publikation Kirchgemeindeordnung vom 17.11.2024
Beschluss der Kirchgemeindeversammlung vom 17. November 2024, der dem fakultativen Referendum (§ 16 Kirchenverfassung, § 98 Kirchenordnung) untersteht:
Kirchgemeindeordnung vom 17. November 2024
Die Kirchgemeindeversammlung genehmigt die Kirchgemeindeordnung.
Gegen diesen Beschluss kann das fakultative Referendum ergriffen werden.
Das Referendum gilt als zustande gekommen, wenn eine Urnenabstimmung durch unterschriftliche Willensbekundung von einem Zwanzigstel der Stimmberechtigten (beglaubigte Unterschriften) verlangt wird.
Frist: 60 Tage nach Publikation (publiziert seit 16.12.2024), d.h. bis 14. Februar 2025.
Ein Referendumsbegehren ist bei der Reformierten Kirchgemeinde Pratteln-Augst, St. Jakobstrasse 1, 4133 Pratteln anzumelden und einzureichen. Am selben Ort kann die Kirchgemeindeordnung bezogen werden.
Evelyn Pennella, Leiterin Administration für die reformierte Kirchgemeinde Pratteln-Augst